Kosten und Finanzierung der Hauswirtschaft- und Körperpflege
Kosten
Die Leistungen der Hauswirtschaft- und Körperpflege und deren Kosten sind vertraglich
mit den Kranken- und Pflegekassen und der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
in Form von Leistungspauschalen vereinbart.
Übernahme und Finanzierung der Kosten
Die Leistungen unseres Pflegedienstes werden von unterschiedlichen Kostenträgern
übernommen und können auch als Privatleistung in Anspruch genommen werden. Wir beraten
Sie gern und unterstützen Sie bei der notwendigen Antragstellung.
In der Regel erfolgt die Übernahme der Kosten durch:
Ihre Krankenkasse:
- wenn eine häusliche Pflege nach Operationen oder gesundheitlichen Einschränkungen
erforderlich ist
Ihre Pflegekasse:
- wenn ein Hilfebedarf bei den alltäglichen Verrichtungen des Lebens besteht (Körperpflege,
Ernährung, Mobilität) und Sie einen Anspruch auf Pflegesachleistungen durch die Pflegeversicherung
haben
- wenn Sie einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen im Sinne des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes
haben (Psychosoziale Betreuung)
das zuständige Sozialamt:
- wenn kein Anspruch auf die Zahlungen der Kranken- bzw. Pflegekasse besteht oder deren
Leistungen nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu decken und Einkommen und Vermögen
einen bestimmten Betrag nicht übersteigen